Volksschule Finkenberg
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Hausordnung

Um ein geregeltes Zusammensein und -arbeiten zu erreichen, im Interesse der Schüler und des Lehrkörpers bzw. zur Erhaltung des Gebäudes und seiner Einrichtungsgegenstände, gelten nachstehende Richtlinien, die einzuhalten sind und vom Lehrkörper bzw. Schulwart auch kontrolliert werden.

1)     Die Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.

2)     Das Schultor wird um 7.15 Uhr geöffnet, ab diesem Zeitpunkt beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrer. Kommen vor diesem Zeitpunkt Schüler (in der Regel Fahrschüler) in das Schulhaus, geschieht das auf eigene Gefahr (Einverständniserklärung der Eltern). Bei Fehlverhalten während dieser Zeit können diese aus dem Schulhaus verwiesen werden. Die Aufsichtspflicht der Lehrer endet nach Unterrichtsschluss mit dem Hinausführen der Schüler durch das Schultor. Sie haben die Schulliegenschaften unverzüglich zu verlassen, sofern nicht ein weiterer Aufenthalt bewilligt wurde.

3)     Während der Mittagspause (zwischen Vormittags- und Nachmittags-unterricht) gibt es keine offizielle Aufsichtspflicht durch Lehrer.  Schüler können aber bei entsprechendem Verhalten in der Schule bleiben (Einverständniserklärung der Eltern). 

In den kleinen Pausen während der einzelnen Unterrichtsstunden bleiben die Schüler in den Klassen, die großen Pausen (von 9.15 bis 9.30 und von 11.15 bis 11.25) werden in der Pausenhalle oder bei entsprechendem Wetter auf der Terrasse verbracht. Für Pausenaufsicht ist gesorgt.  In den Pausen haben sich die Schüler so zu verhalten, dass sie weder sich noch andere Mitschüler in Gefahr bringen. Sie werden angehalten eine entsprechende gesunde Jause von zu Hause mitzubringen bzw. werden seit Einführung der Aktion „Gesunde Jause“ mit entsprechender Jause versorgt. Während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) darf der Schüler das Gebäude nur mit Genehmigung verlassen. Dies gilt auch bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen.

4)     Die Schüler sollen praktische Kleidungsstücke tragen. Um die Böden in allen Räumen  (einschließlich Turnhalle) zu schonen, sollten nach Möglichkeit Haus- bzw. Turnschuhe mit bodenschonenden Sohlen verwendet werden. Schmuck (Armbänder, -reifen, Halskettchen, Ohrringe) sollte an Tagen mit Turnunterricht zu Hause gelassen werden (Verletzungsgefahr!).

5)     Die Schüler haben die für den Unterricht nötigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in Ordnung zu halten. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, können vom Lehrkörper abgenommen werden. Handys müssen während des Vormittags in der Schultasche verwahrt werden.

6)     Die Schüler haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln.

7)     Die Schüler haben den Anordnungen des Lehrkörpers bzw. Schulwartes Folge zu leisten, bei Nichtbeachtung können entsprechende Erziehungsmaßnahmen getroffen  werden.

8) Für Schäden, die am Haus oder am Inventar mutwillig angerichtet werden, kann der Schulerhalter (Gemeinde Finkenberg) Schadenersatz fordern.

              Für die Schulleitung:                             Für die Gemeinde Finkenberg:

    VD Dipl.-Päd. Julia Ritzl  e.h.                Bürgermeister Mathias Eberl  e.h.

                                 

                                            Finkenberg, im September 2011

                                                            

 

 

 

 

 

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